Der Verteidiger des Beschuldigten hat keine Kostennote eingereicht. Für das Verfassen der knapp über vierseitigen Beschwerdeantwort des Beschuldigten sowie der einseitigen Stellungnahme vom 2. Juni 2023 erscheint ein zeitlicher Aufwand von insgesamt drei Stunden angemessen. Dieser ist mit dem Regelansatz von Fr. 220.00 pro Stunde zu entschädigen - 15 -