Zusammenfassend sind die Unterschrift des Gemeindeammanns und der Stempel der Gemeinde Z. echt. Der Aussteller der Urkunde, D., Gemeindeammann von Z., ist mit dem aus ihr ersichtlichen Urheber identisch. Der in der Urkunde enthaltene Sachverhalt stimmt laut D. mit seinen tatsächlichen Wahrnehmungen überein. Demzufolge ist das Zustandsprotokoll vom 2. Mai 2022 echt. Ob D. dazu befugt war, in seiner Funktion als Gemeindeammann zu handeln, wäre allenfalls im Rahmen eines Verfahrens gegen ihn selbst wegen Amtsanmassung von Relevanz.