Ob dies der Fall gewesen sei, wisse er jedoch nicht (vgl. E. 3.2.6 hiervor). Während D. nicht mehr sicher ist, ob ihm die Ehefrau des Beschuldigten mitgeteilt habe, dass sie das Zustandsprotokoll bei der Gemeinde abstempeln lassen würde (vgl. E. 3.2.4 hiervor), sagte der Beschuldigte aus, er habe D. mitgeteilt, es wäre besser, wenn er einen Stempel von der Gemeinde haben würde. D. habe ihm dann ohne Zögern gesagt, er solle auf die Gemeinde gehen und sich diesen holen (vgl. E. 3.2.5 hiervor). Was sich diesbezüglich tatsächlich ereignet hat, ist unbedeutend, denn im Ergebnis hat D. nicht gegen das Abstempeln des Dokuments bei der Gemeinde opponiert.