Hinsichtlich des Stempels sind sich beide Parteien einig, dass dieser echt ist und wahrscheinlich vom Gemeindeschreiber stammt (vgl. E. 2.2 und 2.3 hiervor). Der Gemeindeschreiber gab gegenüber der Kantonspolizei Aargau an, vom Gemeindeammann unterschriebene Dokumente auf Wunsch abzustempeln. Je nachdem melde sich der Gemeindeammann vorher auf der Kanzlei und kündige die Person an oder es werde bei ihm nachgefragt. Ob dies der Fall gewesen sei, wisse er jedoch nicht (vgl. E. 3.2.6 hiervor).