Die Beschwerdeführer bestreiten nicht einmal, dass sie die Gegenstände im Mietobjekt zurückgelassen haben, behaupten allerdings diese seien mit Asbest und verletzendem Baustaub kontaminiert gewesen (vgl. E. 2.2 hiervor). D. legte anlässlich der polizeilichen Einvernahme zwar dar, die Ehefrau des Beschuldigten zunächst darauf hingewiesen zu haben, dass er nicht wolle, dass im Zustandsprotokoll seine Funktion als Gemeindeammann aufgeführt werde, da die Sache nichts mit der Gemeinde zu tun habe. Irgendwann habe er jedoch eingewilligt und schliesslich das Protokoll unterschrieben. Heute würde er es nicht mehr tun (vgl. E. 3.2.4 hiervor).