Je nachdem melde sich der Gemeindeammann vorher auf der Kanzlei und kündige die Person an oder es werde bei ihm nachgefragt. Der Gemeindeschreiber könne sich jedoch nicht daran erinnern, ob dies in casu gemacht worden sei (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 16. März 2023, S. 2 f.). 3.3. 3.3.1. Zunächst werfen die Beschwerdeführer dem Beschuldigten Urkundenfälschung in der Variante der unrichtigen Beurkundung einer rechtserheblichen Tatsache bzw. Erschleichung einer falschen Beurkundung vor.