3.2.6. Aufgrund der Angaben des Beschuldigten betreffend die Person, welche auf der Gemeindekanzlei den Stempel angebracht haben könnte, kontaktierte die Kantonspolizei Aargau am 10. März 2023 den Gemeindeschreiber telefonisch. Dieser legte dar, sich an den Vorfall nicht mehr erinnern zu können, da es zu lange her sei. Erscheine jemand auf der Gemeindekanzlei mit einem vom Gemeindeammann unterzeichneten Dokument und benötige einen Stempel, so würde das Dokument von ihm grundsätzlich abgestempelt. Je nachdem melde sich der Gemeindeammann vorher auf der Kanzlei und kündige die Person an oder es werde bei ihm nachgefragt.