Vor Ort habe sich D. nicht gesträubt als Gemeindeammann zu unterschreiben, er habe lediglich angegeben, dass er nicht mehr Vizeammann, sondern seit dem 1. Januar 2022 Gemeindeamman sei. Erst im Nachhinein habe er Angst bekommen, dies hätte von Seiten der Gemeinde Konsequenzen für ihn. Der Beschuldigte habe D. gesagt, dass es besser wäre, wenn er einen Stempel von der Gemeinde hätte und dieser habe ihm ohne Zögern gesagt, er solle auf die Gemeinde gehen, um das Protokoll abstempeln zu lassen. Auf der Gemeinde habe ihm ein gestandener Mann das Dokument abgestempelt.