habe den Stempel nicht erschlichen. Er habe D. gefragt, ob er einen Stempel der Gemeinde bekomme und dieser habe es bestätigt. Der Beschuldigte habe das Schreiben vorgängig zur Hausbesichtigung verfasst, aber den Laptop mitgenommen, um Änderungen vornehmen zu können. Es sei dem Beschuldigten egal, ob D. als Privatperson oder Gemeindeammann unterschrieben habe, wenn er es jedoch in seiner Funktion getan habe, habe dies mehr Gewicht. Vor Ort habe sich D. nicht gesträubt als Gemeindeammann zu unterschreiben, er habe lediglich angegeben, dass er nicht mehr Vizeammann, sondern seit dem 1. Januar 2022 Gemeindeamman sei.