Er sei sich nicht mehr sicher, ob die Ehefrau des Beschuldigten damals nicht gesagt habe, dass sie noch einen Stempel holen wolle. Diese sei wohl wirklich auf die Gemeindeverwaltung gegangen, habe das Schreiben vorgelegt und den Stempel erhalten oder dieser sei hineinkopiert worden. Er wisse es nicht. Er habe bei der Gemeinde bisher nicht nachfragen wollen, um keinen Staub aufzuwirbeln. Ihm sei erst im Nachhinein bewusst geworden, dass es "ein Seich" gewesen sei, das Protokoll in dieser Form zu unterschreiben (Protokoll der Einvernahme von D. durch die Kantonspolizei Aargau als Auskunftsperson vom 5. Februar 2023, S. 4 ff.).