D. habe sie zunächst darauf hingewiesen, dass er nicht möchte, dass dort seine Funktion als Gemeindeammann aufgeführt sei, da die Sache nichts mit der Gemeinde zu tun habe. Irgendwann habe er jedoch eingewilligt und schliesslich das Protokoll unterschrieben. Heute würde er dem nicht mehr zustimmen. Das Protokoll habe genauso ausgesehen, wie dasjenige, welches der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer ihm aufgrund dieser Streitsache zugestellt habe. Einzig der Stempel der Gemeinde Z. habe sich nicht darauf befunden. Dieser stamme nicht von ihm. Er sei sich nicht mehr sicher, ob die Ehefrau des Beschuldigten damals nicht gesagt habe, dass sie noch einen Stempel holen wolle.