Anlässlich der Liegenschaftsbesichtigung seien die Wohnräume mehrheitlich leer gewesen. In einer angebauten Gartenhalle hätten sich noch alte Möbel und ein Staubsauger befunden. Im Keller seien Wäsche, Kleider und ein paar Kisten mit Lebensmitteln gewesen. Er habe sich an der Liegenschaftsbesichtigung nicht als Amtsperson, sondern als Bekannter gesehen. Die Ehefrau des Beschuldigten habe vor seinen Augen auf einem Laptop das Protokoll aufgesetzt. D. habe sie zunächst darauf hingewiesen, dass er nicht möchte, dass dort seine Funktion als Gemeindeammann aufgeführt sei, da die Sache nichts mit der Gemeinde zu tun habe.