3.2.4. D. sagte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme als Auskunftsperson vom 5. Februar 2023 aus, er sei ein Bekannter des Beschuldigten. Dieser habe ein Haus an die Beschwerdeführer vermietet. Sie seien nach wenigen Tagen ausgezogen, weil die Beschwerdeführerin angeblich allergisch auf die Tapeten oder deren Kleber reagiert habe. Sie hätten alles zurückgelassen, was sie nicht mehr hätten brauchen können. D. sei vom Beschuldigten gefragt worden, ob er bezeugen könne, dass die Sachen tatsächlich noch dort stünden. Dann hätten sie den Termin vom 2. Mai 2022 ausgemacht. Anlässlich der Liegenschaftsbesichtigung seien die Wohnräume mehrheitlich leer gewesen.