3.2.2. Am 2. Mai 2022 fand ohne die Beschwerdeführer eine Begehung der streitgegenständlichen Liegenschaft statt. Das Zustandsprotokoll der Besichtigung vom 2. Mai 2022 lautet wie folgt: "Hiermit bestätige ich, D., Gemeindeammann der Gemeinde Z., dass das EFH […] am 2. Mai 2022 ab 0830 vom Besitzer geöffnet und zur Abholung der Möbel, Wäsche, Utensilien und Esswaren im Besitze von A + B E., wohnhaft […] bereit war. Die abzuholenden Gegenstände befinden sich in den Räumen Cheminéehalle, Hei- zungs- und Luftschutzkeller. Die Möbel sind alt, abgenutzt und zT beschädigt. Die Wäsche ist schmutzig. Am 2. Mai 2022 beträgt die Ölmenge im Heizöltank 2'200 Liter.