Der Beschuldigte vertritt die Ansicht, das Mietverhältnis habe noch bis zum 30. April 2022 bestanden und durch Kündigung seinerseits geendet (Beilage zur Beschwerdeantwort [BA] 2). Am 8. April 2022 führte er gegenüber den Beschwerdeführern aus, die Rückgabe des Mietobjekts werde am 2. Mai 2022 stattfinden. Dieses stehe ab 8:30 Uhr zur Räumung offen. Vor diesem Zeitpunkt könnten sie Proben der Gegenstände entnehmen, um sie auf Asbest testen zu lassen (BA 6).