Die Beschwerdeführer könnten ihre Einwendungen gegen die Befundaufnahme im Zivilprozess vortragen. Diese sei nötig geworden, da nach ausserordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Beschuldigten am 29. März 2023 absehbar gewesen sei, dass die Beschwerdeführer seiner Aufforderung zur ordnungsgemässen Rückgabe des Mietobjekts (d.h. unter Wegschaffen ihrer Habseligkeiten) nicht nachkommen würden. -7-