Der Beschuldigte habe gewusst, dass dieser nicht als Gemeindeammann habe unterschreiben wollen. Der Verdacht der Urkundenfälschung in der Variante der unrichtigen Beurkundung einer rechtserheblichen Tatsache sei erhärtet. Die gefälschte Urkunde sei zur Täuschung verwendet worden. Der Beschuldigte habe das Zustandsprotokoll im Zivilprozess verwendet. Gleichzeitig liege der dringende Verdacht auf einen versuchten Prozessbetrug vor. Selbst wenn der Inhalt des Zustandsprotokolls richtig wäre, sei es falsch, dieses mit dem Gemeinderat von Z. in Verbindung zu bringen.