Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten, welcher die Örtlichkeiten und die Person, welche das Dokument abgestempelt habe, habe bezeichnen können, dürfte das Dokument durch den Gemeindeschreiber abgestempelt worden sein. Der Beschuldigte und seine Ehefrau seien wohl bei der Gemeinde erschienen, woraufhin der Gemeindeschreiber – gestützt auf den Umstand, dass ihm ein Dokument vorgelegt worden sei, welches der Gemeindeammann unterzeichnet habe – das Dokument abgestempelt habe. Folglich sei davon auszugehen, dass es sich um einen echten Stempel gehandelt habe.