Beschuldigte angegeben, dass der Inhalt und/oder Aussteller der Urkunde nicht korrekt sei. Die Aussagen der Beteiligten wichen bezüglich des Stempels einzig dahingehend voneinander ab, dass der Beschuldigte behauptet habe, die Frage des Abstempelns sei vor Ort besprochen worden, was D. hingegen verneint habe. Laut diesem sei es jedoch möglich, dass der Beschuldigte oder dessen Ehefrau erwähnt hätten, auf der Gemeinde noch einen Stempel holen zu wollen. Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten, welcher die Örtlichkeiten und die Person, welche das Dokument abgestempelt habe, habe bezeichnen können, dürfte das Dokument durch den Gemeindeschreiber abgestempelt worden sein.