Das abgestempelte Dokument habe er dann zwecks Täuschung des Gerichts (sog. "Prozessbetrug") im mietrechtlichen Verfahren zwischen dem Beschuldigten und den Beschwerdeführern vor Bezirksgericht Zurzach einreichen lassen. Beim Zustandsprotokoll vom 2. Mai 2022 handle es sich um ein einfaches Schreiben ohne separaten Briefkopf, dessen erster Satz laute: "Hiermit bestätige ich, D., Gemeindeammann der Gemeinde Z., dass [...]". Danach würden Zustände der Liegenschaft dargelegt. Am Schluss stehe der Name "D.", darüber befinde sich dessen Unterschrift und links ein Stempel "Gemeinderat Z.".