" Es seien die vollständigen Akten der Beschwerdegegnerin beizuziehen: sodann: Es sei Rechtsanwalt Fred Rueff, […], nicht als Verteidiger und Rechtsvertreter des Beschuldigten zuzulassen." -3- 3.2. Am 20. April 2023 leisteten die Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 18. April 2023 von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau für allfällige Kosten eingeforderte Sicherheit von Fr. 1'000.00. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge.