1.2. Mit Eingabe vom 19. Mai 2022 erstatteten die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann BE. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Strafanzeige gegen den Beschuldigten. Sie warfen ihm versuchten Prozessbetrug, Urkundenfälschung sowie evtl. die Erschleichung einer falschen Beurkundung vor. 2. Am 20. März 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Nichtanhandnahme dieser Strafanzeige, was von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 27. März 2023 genehmigt wurde.