Vorliegend erachtet die Beschwerdekammer den mit Kostennote vom 4. Juni 2023 geltend gemachten Aufwand des Verteidigers von insgesamt gerundet 3.7 Stunden als angemessen. Da es sich um einen Fall von mittlerer Schwierigkeit handelt, ist der Stundenansatz von Fr. 220.00 (anstelle des durch den Verteidiger beantragten Stundenansatzes von Fr. 250.00) anzuwenden. Daraus ergibt sich ein Honorar von Fr. 814.00. Hinzu kommen die geltend gemachten Auslagen in Höhe von Fr. 15.20 und 7,7 % Mehrwertsteuer. Gesamthaft ergibt sich eine Entschädigung von Fr. 893.05.