Nazi-Regime bzw. bei der Bezeichnung "braune Mariette" (RIKLIN, a.a.O., N. 25 zu Vor Art. 173 StGB mit Hinweisen; STEFAN TRECHSEL/MARIANNE JOHANNA LEHMKUHL, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 6 zu Vor Art. 173 StGB). Weiter spielt es eine Rolle, ob ein Angriff quantitativ eine gewisse Erheblichkeit aufweist, unbedeutende Übertreibungen sind unerheblich und bleiben straflos. Zudem sind gewisse harmlose Ausdrücke wie "Lappi" oder "Löli" sozialadäquat i.S. einer alltäglichen und tolerierten Abschätzigkeit (RIKLIN, a.a.O., N. 32 zu Vor Art. 173 StGB).