2.5. 2.5.1. Mit Stellungnahme vom 20. Juni 2023 führt die Beschwerdeführerin zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 22. Mai 2023 aus, dass diese den Fall nur oberflächlich bearbeitet habe. Die Durchsuchung des Mobiltelefons könne Klarheit schaffen, an wen die Nachricht alles gesendet worden sei. Würde sie die Folgen der gesellschaftlichen Diskreditierung nicht spüren, hätte sie die Beschuldigte nicht beanzeigt. Es deute alles darauf hin, dass dies nicht die einzige Aktion ihr gegenüber gewesen sei. Nach dem Vorfall hätten sich neu in Q. ankommende Ukrainer zunächst für […] interessiert, im Anschluss aber den Kontakt abrupt abgebrochen.