Neu in Q. zugezogene ukrainische Flüchtlinge brächen den zunächst guten Kontakt zu ihr ab, ohne dass etwas Negatives vorgefallen wäre. Im Entscheid der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg würden ausserdem Kontextfaktoren nicht gewürdigt, so etwa, dass ihr die Beschuldigte ihre Verwandte als Angestellte habe aufdrängen wollen. Auch das Wort "düster" könne nicht einfach anders interpretiert werden, wie dies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg tue. Alternativ könne der Begriff mit "dunkel" übersetzt werden.