2.2. Mit Beschwerde vom 7. April 2023 führt die Beschwerdeführerin aus, dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg keine tiefergehenden Untersuchungen geführt habe. Es müssten das Mobiltelefon samt E-Mail- Account und Chatprogrammen der Beschuldigten untersucht werden. Es handle sich weiter um eine Verletzung, die über die Behinderung ihres beruflichen Fortkommens hinausgehe und ihr gesellschaftliches Ansehen als Ganzes betreffe. Der Grossteil der in Q. wohnhaften ukrainischen Flüchtlinge meide sie seit dieser Ehrverletzung. Neu in Q. zugezogene ukrainische Flüchtlinge brächen den zunächst guten Kontakt zu ihr ab, ohne dass etwas Negatives vorgefallen wäre.