2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt in der angefochtenen Einstellungsverfügung aus, dass die Beschuldigte verdächtigt werde, die Ehre der Beschwerdeführerin verletzt zu haben, indem die Beschuldigte ihr am 17. Mai 2022 (und mutmasslich auch Drittpersonen) eine Nachricht per WhatsApp zugesendet haben solle, in welcher die Beschuldigte in Bezugnahme auf die Beschwerdeführerin unter einem Bild von ihr in russischer Sprache geschrieben habe: "Sie hat sich in Tat und Wahrheit als ein sehr düsteres Mädchen erwiesen… sie ist Russin". Durch ihre Formulierung habe sich die Beschuldigte ohne Weiteres abschätzig über die Beschwerdeführerin geäussert;