3.2. Die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 19. April 2023 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten (zugestellt am 28. April 2023) wurde von der Beschwerdeführerin am 8. Mai 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Die Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.