3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden teilte der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 13. April 2023 mit, dass das Strafverfahren mit von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern erlassener Verfügung vom 5. April 2023 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, übernommen worden sei, und beantragte mit Beschwerdeantwort vom 28. April 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: