der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg vom 30. November 2022, S. 2). Zudem erscheint fraglich, wo sich die Durchschläge der Positionen Nr. 1-48 des Abnahme-/Übergabe-Protokolls für Wohnräume befinden. Schliesslich hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau insbesondere eine nähere Prüfung der Echtheit der Unterschriften auf dem Abnahme-/Übergabe-Protokoll für Wohnräume vorzunehmen.