welche das Protokoll vor Ort in der vom Beschwerdeführer gemieteten Liegenschaft erstellt hätten (vgl. Einvernahme des Beschuldigten vom 2. März 2023, Frage 20; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 1. Februar 2023, Frage 23), an. Zudem liegt die Befragung der hierbei ebenfalls anwesenden Tochter des Beschuldigten, H., nahe (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 1. Februar 2023, Frage 23).