Weiter unterscheiden sich diese fünf Unterschriften auch augenfällig von den ihrerseits jeweils äusserst ähnlichen Unterschriften des Beschwerdeführers auf der Beschwerde vom 29. März 2023, seiner Einvernahme vom 1. Februar 2023 sowie dem Strafantrag vom 1. Februar 2023. Demgegenüber sehen die Unterschriften des Beschwerdeführers auf dem Mietvertrag vom 30. März 2020 und dem Protokoll der Schlüsselübergabe vom 4. August 2020 wieder eher so aus wie gewisse Unterschriften auf dem Abnahme-/Übergabe-Pro- tokoll für Wohnräume.