Mit dem Präsidenten der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg und der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (E. B.1 der angefochtenen Verfügung) erscheinen die fünf Unterschriften auf dem Abnahme-/Übergabe-Protokoll für Wohnräume in der Tat zumindest "sehr unterschiedlich". Weiter unterscheiden sich diese fünf Unterschriften auch augenfällig von den ihrerseits jeweils äusserst ähnlichen Unterschriften des Beschwerdeführers auf der Beschwerde vom 29. März 2023, seiner Einvernahme vom 1. Februar 2023 sowie dem Strafantrag vom 1. Februar 2023.