Weiter habe die Stieftochter des Mieters angegeben, das bei Mietantritt erstellte und nicht unterzeichnete Protokoll hätte "mehr Mängel enthalten, als dies nun auf dem zugestellten Protokoll der Fall sei". Mit dem Präsidenten der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg und der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (E. B.1 der angefochtenen Verfügung) erscheinen die fünf Unterschriften auf dem Abnahme-/Übergabe-Protokoll für Wohnräume in der Tat zumindest "sehr unterschiedlich".