2. 2.1. Wie bereits ausgeführt, wurden die Entscheide in den Verfahren ST.2022.37 und ST.2022.38 am 13. Juli 2022 gefällt und am 21. Juli 2022 den Parteien zugestellt. Gemäss den von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen wies ihr damaliger Rechtsvertreter die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg bereits am 9. Februar 2023 in einem Schreiben darauf hin, dass die begründeten Entscheide spätestens innert einer Frist von 90 Tagen hätten zugestellt werden sollen. Die begründeten Entscheide wurden den Parteien allerdings bis zum heutigen Tag nicht zugestellt.