2.3. Am 19. April 2023 reichte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine mit der Eingabe vom 27. März 2023 identische Beschwerde ein. 2.4. Mit Eingabe vom 27. April 2023 nahm die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg zur Beschwerde Stellung, ohne konkrete Anträge zu stellen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: