2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. März 2023 reichte die Beschwerdeführerin beim Justizgericht des Kantons Aargau eine "Beschwerde gegen die Untätigkeit des Gerichts" ein und machte geltend, es sei gegen die verantwortlichen Richter eine Disziplinarmassnahme zu verhängen, da die Entscheidbegründungen nicht innert der gesetzlichen Frist zugestellt worden seien. 2.2. Das Justizgericht des Kantons Aargau leitete die Eingabe am 5. April 2023 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau weiter. Die Beschwerdeführerin wurde gleichentags schriftlich über die Weiterleitung der Eingabe informiert.