1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte gegen B. ein Strafverfahren betreffend einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten und Tierquälerei. An diesem Verfahren ist die Beschwerdeführerin als Zivil- und Strafklägerin beteiligt. Gleichzeitig ist die Beschwerdeführerin Beschuldigte in einem weiteren, von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und fahrlässiger Körperverletzung geführten Strafverfahren. An diesem Verfahren ist B. als Zivil- und Strafkläger beteiligt. Die beiden Strafverfahren wurden am 13. Juli 2022 gleichzeitig vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg verhandelt.