3.2. Mit Verfügung vom 24. April 2023 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer zur Leistung einer Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten innert 10 Tagen (ab am 2. Mai 2023 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) auf, welche am 2. Mai 2023 bezahlt wurde. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 8. Mai 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Mai 2023 beantragte der Beschuldigte ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: