2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen; 3. Dem Beschwerdeführer sei für dessen Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren eine angemessene Entschädigung (zzgl. MWST) zu bezahlen. sowie folgenden Prozessualen Antrag: Es seien die Akten aus dem Untersuchungsverfahren der Beschwerdegegnerin gegen den Sohn des Beschuldigten, C., (Verfahrens-Nr. […]) zu diesem Verfahren beizuziehen. "