Am 11. Mai 2021 habe ihn C. über die Annullierung des Immobilienkaufvertrags informiert. Am 22. Mai 2021 habe C. eine schriftliche Schuldanerkennung betreffend die Darlehenssumme unterzeichnet und sich zur Rückerstattung bis zum 31. Mai 2021 verpflichtet. Dieser Verpflichtung sei C. aber nicht nachgekommen. Nachträglich habe sich herausgestellt, dass über C. bereits im September 2020 der Privatkonkurs eröffnet und im November 2020 mangels Aktiven eingestellt worden sei. Es sei davon auszugehen, dass das Geld nicht mehr in ausreichendem Masse verfügbar sei und das Darlehen nicht dem vereinbarten Zweck entsprechend verwendet worden sei.