1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten wird, wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 13. März 2023 hinsichtlich der Vorwürfe des Raufhandels und der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand in Gutheissung der Beschwerde aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] - 12 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)