Kontakt habe. Weiter habe der Beschuldigte sowohl den Ablauf des Geschehens als auch die Anzahl der Angreifer – von zwei bis 20 Personen – immer wieder geändert. Vor diesem Hintergrund sei nicht auszuschliessen, dass ein Gericht zu einem Urteil zulasten des Beschuldigten kommen könne (Beschwerde vom 31. März 2023, Ziffer II.4).