E. habe mit dem Beschuldigten reden wollen. Der Beschuldigte und E. hätten sich in der Wohnung gestritten und sich gegenseitig geschlagen. Der Beschwerdeführer habe die Situation zu beruhigen versucht und habe nur reden wollen. Der Beschuldigte sei dann allerdings sehr laut geworden, sei in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und sei auf den Beschwerdeführer losgegangen. Erst durch das Handeln des Beschuldigten sei die Situation eskaliert. Der Beschwerdeführer habe um sein Leben gekämpft als er versucht habe, den Beschuldigten davon abzuhalten, ihn abzustechen.