3. 3.1. Gegen diese ihm am 21. März 2023 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A. (fortan: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 31. März 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 13. März 2023 im Strafverfahren ST.2021.4761 sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten sei weiterzuführen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse."