2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte die Strafuntersuchung mit Verfügung vom 13. März 2023 betreffend Raufhandel und einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO und hinsichtlich Anstiftung zu mehrfach versuchter Nötigung gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein. Zivilklagen wurden keine behandelt. Die Verfahrenskosten wurden auf die Staatskasse genommen und eine Entschädigung oder Genugtuung wurde nicht ausgerichtet. Die Einstellungsverfügung wurde am 14. März 2023 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.