12.2.2. Der Verteidiger des Beschuldigten hat keine Kostennote eingereicht, jedoch führte dieser in der Beschwerdeantwort aus, davon ausgehend, dass der Verteidigung die Replik des Beschwerdeführers zur Stellungnahme zugestellt werde, werde der Eingabe noch keine Honorarnote beigelegt. Andernfalls werde die Ansetzung einer Frist zur Einreichung einer Honorarnote beantragt. Nach ständiger Praxis der Beschwerdekammer werden die - 16 - Parteivetreter jedoch nicht separat zur Einreichung einer Honorarnote aufgefordert. Vielmehr haben diese unaufgefordert eine Honorarnote einzureichen.