6.2.2. Soweit der Beschuldigte sich an eine Behörde (Familiengericht als Kindesund Erwachsenenschutzbehörde) bzw. die von dieser eingesetzte Beiständin wandte, konnte er nach der Rechtsprechung davon ausgehen, dass sein Schreiben kritisch gewürdigt würde. Auch Rechtsanwälte und Psychotherapeuten sind zudem von Berufs wegen gewöhnt, unbelegten Anschuldigungen nicht ohne kritische Prüfung Glauben zu schenken. Indessen erscheint fraglich, ob es notwendig war, derartige unbelegte Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer zu erheben, um die Adressaten darüber zu informieren, dass D. sich in Anwesenheit des Beschwerdeführers unwohl fühlen soll.