Auf die Diagnose des Beschuldigten dürfe nicht abgestellt werden, da dieser nicht nach fachlichen bzw. wissenschaftlichen Standards vorgehe, sondern nach seinem Bauchgefühl diagnostiziere. Die Schilderungen von D. liessen viel eher vermuten, dass sie ihren früheren Ehemann fertig machen wolle, weil er zu Ehezeiten kein Interesse an ihr gehabt habe und nicht mit ihr im Zimmer habe schlafen wollen.